Ein Mann aus dem Kanton Freiburg hatte Anfang 2026 beim kantonalen Gericht einen Fall im Bereich der Krankenversicherung verloren. Daraufhin zog er den Fall ans Bundesgericht weiter und reichte Ende Mai 2026 eine entsprechende Eingabe ein.
Das Bundesgericht forderte ihn im August 2026 auf, innerhalb von 14 Tagen einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu leisten. Wer ein Verfahren vor dem Bundesgericht anstrengt, muss vorab einen Betrag hinterlegen, der die voraussichtlichen Gerichtskosten abdeckt. Da der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, gewährte ihm das Gericht im September 2026 eine letzte Nachfrist bis zum 5. Oktober 2026. Gleichzeitig wurde er ausdrücklich gewarnt, dass seine Eingabe andernfalls nicht behandelt werde.
Der Mann bezahlte den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht – und reichte auch keine Bankbestätigung ein, die belegt hätte, dass der Betrag rechtzeitig von seinem Konto abgebucht worden war. Damit hatte er die letzte Möglichkeit ungenutzt verstreichen lassen.
Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Eingabe nicht ein und erklärte sie für unzulässig. Von der Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise abgesehen.