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Firma zieht Klage zurück und zahlt Gerichtskosten

Eine Aktiengesellschaft hat ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft zurückgezogen. Sie muss dafür Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Publikationsdatum: 03. November 2026

Eine Aktiengesellschaft hatte im September 2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft eingereicht. Das Kantonsgericht hatte im August 2026 in einem Streit rund um einen Kaufvertrag sowie eine Frage zum Ausstand eines Richters entschieden.

Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über den Fall urteilen konnte, zog die Aktiengesellschaft ihre Beschwerde zurück – und zwar in zwei Schritten, mit Schreiben vom 5. und 20. Oktober 2026. Damit verzichtete sie freiwillig auf eine Überprüfung des kantonalen Urteils durch das Bundesgericht.

Da die Beschwerde zurückgezogen wurde, schrieb der Präsident der I. zivilrechtlichen Abteilung das Verfahren ab. Eine inhaltliche Beurteilung des Falls fand nicht statt. Die Aktiengesellschaft muss für das Verfahren vor Bundesgericht Gerichtskosten von 500 Franken übernehmen. Weitere Entschädigungen an die Gegenpartei wurden keine zugesprochen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_507/2026

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