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Arbeitnehmerin zieht Klage zurück und zahlt Verfahrenskosten

Eine Arbeitnehmerin hatte ein Urteil des Zürcher Obergerichts angefochten, zog ihre Klage aber zurück. Sie muss 500 Franken Verfahrenskosten tragen.

Publikationsdatum: 03. November 2026

Eine Arbeitnehmerin hatte einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit angefochten. Das Obergericht hatte im August 2026 einen Beschluss gefällt, mit dem sie offenbar nicht einverstanden war, weshalb sie im September 2026 das Bundesgericht anrief.

Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über den Fall entscheiden konnte, zog die Arbeitnehmerin ihre Klage im Oktober 2026 zurück. Über die Gründe für diesen Schritt ist nichts bekannt. Möglicherweise einigten sich die Parteien aussergerichtlich, oder die Arbeitnehmerin entschied sich aus anderen Gründen, das Verfahren nicht weiterzuführen.

Da die Arbeitnehmerin das Verfahren selbst beendet hat, muss sie die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen. Die Gegenpartei erhält keine Entschädigung, da ihr durch das bundesgerichtliche Verfahren kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.

Das Verfahren wurde damit formell abgeschrieben, ohne dass das Bundesgericht eine inhaltliche Beurteilung des Falls vorgenommen hat.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_517/2026

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