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Junger Autofahrer verliert Führerausweis nach zwei Tempoexzessen

Ein Fahranfänger überschritt innerhalb von fünf Tagen zweimal massiv die Höchstgeschwindigkeit. Sein Führerausweis auf Probe bleibt annulliert.

Publikationsdatum: 04. November 2026

Ein junger Autofahrer, geboren 2003, erwarb im März 2021 seinen Führerausweis auf Probe. Im Sommer 2023 fiel er zweimal innerhalb weniger Tage durch schwere Tempoüberschreitungen auf: Am 26. Juni 2023 fuhr er auf der Autobahn A14 bei Baar 36 km/h zu schnell, am 1. Juli 2023 überschritt er in Baden innerorts die erlaubten 50 km/h um 23 km/h. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich annullierte daraufhin seinen Führerausweis auf Probe auf unbestimmte Zeit und ordnete an, dass er frühestens ab September 2025 und nur nach einem verkehrspsychologischen Gutachten einen neuen Lernfahrausweis beantragen darf.

Der Fahranfänger wehrte sich gegen diese Massnahme und argumentierte, er habe zum Zeitpunkt der zweiten Übertretung noch nichts von der ersten gewusst und daher keine Möglichkeit gehabt, sein Verhalten zu korrigieren. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies seine Klage ab, ebenso wie zuvor die kantonale Sicherheitsdirektion. Der junge Autofahrer zog den Fall schliesslich ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht bestätigte die Annullierung des Führerausweises. Es hielt fest, dass dem Fahranfänger angesichts des Ausmasses seiner Tempoüberschreitung von 36 km/h auf der Autobahn bewusst gewesen sein musste, dass er die Höchstgeschwindigkeit massiv verletzt hatte. Bereits eine Überschreitung ab 31 km/h gilt als mittelschwere Widerhandlung. Wer behaupte, sich einer derart deutlichen Überschreitung nicht bewusst gewesen zu sein, zeige damit selbst, dass ihm die nötige Reife fehle, um ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Zudem verwies das Gericht auf ein kurz zuvor ergangenes Grundsatzurteil, wonach der Verfall des Führerausweises auf Probe eine reine Präventivmassnahme ist und keine formelle Vorwarnung voraussetzt.

Das Bundesgericht betonte, dass das Gesetz den Verfall des Führerausweises auf Probe vorsieht, sobald während der Probezeit zwei relevante Verstösse begangen werden – unabhängig davon, ob die betroffene Person von der ersten Übertretung offiziell in Kenntnis gesetzt wurde. Der Fahranfänger muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_740/2025

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