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Rentner erhält keine IV-Rente und muss Gerichtskosten zahlen

Ein Mann mit langjährigen Rückenbeschwerden beantragte eine IV-Rente. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein, weil sie ungenügend begründet war.

Publikationsdatum: 04. November 2026

Ein 1966 geborener Mann, der seit Herbst 2023 in der Schweiz lebt, meldete sich im September 2025 bei der Invalidenversicherung an. Er leidet nach eigenen Angaben seit August 1987 an Rückenbeschwerden. Die IV-Stelle des Kantons Zürich lehnte seinen Antrag auf eine Rente im Februar 2026 ab. Auch das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies seine Klage dagegen im August 2026 ab.

Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Er verlangte unter anderem eine vollständige medizinische Abklärung sowie die Berücksichtigung von Versicherungszeiten, die er in Deutschland zurückgelegt hatte. Zusätzlich stellte er in einer weiteren Eingabe den Antrag, es solle geprüft werden, ob ihm eine Waisenrente zustehe. Diesen letzten Antrag liessen die Richter von vornherein nicht zu, da er im bisherigen Verfahren nie Thema gewesen war.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Der Grund: Der Mann setzte sich in seiner Beschwerde nicht konkret mit dem Urteil des Sozialversicherungsgerichts auseinander, sondern wiederholte lediglich allgemein seine Kritik, ohne aufzuzeigen, welche Rechtsfehler das Gericht begangen haben soll. Das genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht.

Erschwerend kam hinzu, dass der Mann bereits in mehreren früheren Verfahren – mindestens sieben seit Anfang 2026 – auf diese Anforderungen hingewiesen worden war. Das Bundesgericht wertete sein erneutes Vorgehen als missbräuchliche Prozessführung und auferlegte ihm Gerichtskosten von 500 Franken. Zugleich warnte es ihn ausdrücklich: Sollte er weiterhin ungenügend begründete Eingaben einreichen, behalte sich das Gericht vor, diese künftig kommentarlos abzulegen.

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Urteilsnummer: 9C_563/2026

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