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Autofahrer scheitert mit Klage gegen 50-Franken-Gebühr – und zahlt 1000 Franken

Ein Autofahrer wehrte sich gegen eine Verwaltungsgebühr von 50 Franken. Am Ende muss er Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.

Publikationsdatum: 04. November 2026

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern auferlegte einem Autofahrer eine Verwaltungsgebühr von 50 Franken im Zusammenhang mit einer Massnahme im Strassenverkehrsrecht. Der Autofahrer wollte dagegen vorgehen, versäumte jedoch die Frist für seinen Einspruch. Das Strassenverkehrsamt trat deshalb nicht auf seinen Einspruch ein.

Der Autofahrer zog den Fall weiter ans Kantonsgericht Luzern. Dieses verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 1000 Franken, zahlbar bis zum 31. Juli 2026. Der Autofahrer leistete den Vorschuss nicht – nach eigenen Angaben, weil er sich zu diesem Zeitpunkt in den Ferien im Ausland befunden habe und von der Zahlungsaufforderung nichts gewusst habe. Das Kantonsgericht trat deshalb auf seine Klage nicht ein.

Vor Bundesgericht machte der Autofahrer geltend, der Kostenvorschuss von 1000 Franken sei angesichts des strittigen Betrags von bloss 50 Franken unverhältnismässig hoch. Ausserdem habe er während der Zahlungsfrist keine tatsächliche Kenntnis von der Aufforderung gehabt. Das Bundesgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten: Die Zustellung der Aufforderung war per Einschreiben belegt, und der Autofahrer hatte nicht dargelegt, weshalb ihm die rechtzeitige Kenntnisnahme nicht angerechnet werden könne. Auch seine Kritik an der Höhe des Kostenvorschusses blieb unsubstanziiert – er erklärte nicht konkret, gegen welche rechtlichen Grundsätze der Vorschuss verstossen soll.

Da die Eingabe des Autofahrers die inhaltlichen Mindestanforderungen an eine Begründung nicht erfüllte, trat das Bundesgericht auf seine Klage nicht ein. Zusätzlich zu den bereits verlorenen 1000 Franken Kostenvorschuss muss er nun weitere 1000 Franken als Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens bezahlen.

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Urteilsnummer: 9C_569/2026

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