Ein Mann, der bereits 2020 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt worden war, steht erneut unter Verdacht, gleichartige Delikte begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Graubünden ermittelt gegen ihn. Er wurde im Juli 2025 festgenommen und seither in Untersuchungshaft gehalten. Die Haft wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende November 2026.
Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Haftverlängerung und beantragte seine sofortige Entlassung. Hilfsweise schlug er Ersatzmassnahmen vor: eine elektronische Überwachung, ein Kontakt- und Annäherungsverbot sowie eine Meldepflicht. Er kritisierte ausserdem das psychiatrische Gutachten, das ihm ein überdurchschnittlich hohes Rückfallrisiko bescheinigt. Dieses sei methodisch mangelhaft und durch seine schlechten Haftbedingungen verfälscht worden. Zudem rügte er, das Verfahren werde nicht zügig genug geführt.
Die Richter folgten diesen Argumenten nicht. Das Gutachten vom Juni 2026 weise dem Beschuldigten ein etwa doppelt so hohes Rückfallrisiko aus wie dem Durchschnitt vergleichbarer Täter. Hinzu kämen Hinweise auf erneute einschlägige Vergehen – trotz laufendem Strafverfahren, trotz Entlassung aus dem Strafvollzug und trotz langjähriger Therapie. Auch habe er sich innerhalb weniger Monate erneut Zugang zu Kindern verschafft. Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen seien ungeeignet: Ein Kontaktverbot lasse sich nicht zuverlässig durchsetzen, und eine elektronische Überwachung könne eine Annäherung an Kinder nicht verhindern. Die Haft sei daher verhältnismässig.
Auch den Vorwurf der Verfahrensverzögerung liessen die Richter nicht gelten. Die Untersuchung habe seit dem letzten Haftentscheid neue Erkenntnisse gebracht – darunter eine DNA-Spur und die belastenden Aussagen eines weiteren mutmasslichen Opfers. Das Zuwarten mit weiteren Einvernahmen sei sachlich begründet, zumal der Beschuldigte erfahrungsgemäss erst kooperiere, wenn er mit konkreten Beweisen konfrontiert werde. Die Verlängerung der Untersuchungshaft wurde damit bestätigt.