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2025-06-27
Depressiver Mann erhält nach jahrelangem Kampf volle IV-Rente
Nach mehreren psychiatrischen Klinikaufenthalten und widersprüchlichen Gutachten hat ein ehemaliger Tankrevisor seine IV-Rente erstritten. Das Bundesgericht bestätigt die Einschätzung, dass der Mann seit 2017 vollständig arbeitsunfähig ist.
Urteil publiziert am: 2025-06-27

Ein 1975 geborener ehemaliger Tankrevisor erhält rückwirkend ab Dezember 2017 eine volle IV-Rente aufgrund einer schweren Depression. Diesen Entscheid des Zürcher Sozialversicherungsgerichts bestätigte nun das Bundesgericht gegen den Widerstand der IV-Stelle. Der Mann hatte sich nach Schulter- und Knieverletzungen sowie einer Hüftoperation mehrfach bei der IV angemeldet, wurde jedoch zunächst abgewiesen. Zwischen 2017 und 2022 musste er sich sechsmal in stationäre psychiatrische Behandlung begeben.

Die IV-Stelle zweifelte die psychische Erkrankung des Mannes an und stützte sich auf ein Gutachten, das Aggravation oder Simulation vermutete. Das Sozialversicherungsgericht holte jedoch ein neues Gutachten der Universitätsklinik Basel ein, das eine chronifizierte depressive Störung mit schwerer depressiver Episode diagnostizierte. Die Gutachter bewerteten die auffälligen Testergebnisse nicht als Simulation, sondern als psychodynamisch begründbare Verdeutlichungshandlungen im Rahmen der Depression.

Das Bundesgericht folgte dieser Einschätzung und betonte, dass für den Rentenanspruch letztlich die funktionellen Einschränkungen entscheidend seien, nicht die genaue diagnostische Einordnung. Die von der IV-Stelle vorgebrachten Einwände gegen das Gerichtsgutachten seien nicht stichhaltig. Die interdisziplinäre Gesamtbeurteilung der Gutachter, wonach der Mann seit Dezember 2017 aus psychischen Gründen vollständig arbeitsunfähig sei, habe großes Gewicht und die IV-Stelle habe keine zwingenden Gründe aufgezeigt, warum davon abzuweichen wäre.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-27
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Urteilsnummer: 8C_47/2025