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2025-07-02
Justiztheater: Mann scheitert mit Ausstandsforderung gegen Richter
Ein Basler Beschwerdeführer ist mit seinem wiederholten Versuch, einen Richter für befangen erklären zu lassen, gescheitert. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde vollständig ab und stellte klar, dass es keine Aufsichtsbehörde über kantonale Richter ist.
Urteil publiziert am: 2025-07-02

Ein Mann hat erneut vergeblich versucht, den Präsidenten des Basler Appellationsgerichts für befangen erklären zu lassen. In seinem Urteil vom 19. Juni 2025 trat das Bundesgericht auf die Beschwerde des Mannes gar nicht erst ein. Der Beschwerdeführer hatte mehrere Ausstandsgesuche eingereicht und zusätzlich verlangt, dass der Appellationsgerichtspräsident sofort von seinem Amt enthoben und eine superprovisorische Verfügung vom 27. Mai 2025 aufgehoben werden sollte.

Das Bundesgericht stellte in seiner Begründung klar, dass superprovisorische Verfügungen grundsätzlich nicht beim höchsten Gericht angefochten werden können. Auch könne nicht die Sistierung des Vollzugs einer solchen Verfügung verlangt werden. Bezüglich des Ausstandsgesuchs wies das Gericht darauf hin, dass das Appellationsgericht dieses dem betroffenen Richter lediglich zur Stellungnahme zugestellt hatte – ein Schritt, der als gewöhnliche prozessleitende Verfügung nicht selbständig beim Bundesgericht anfechtbar sei.

Die allgemeine Kritik am Verhalten des Appellationsgerichtspräsidenten wies das Bundesgericht ebenfalls zurück und betonte, dass es keine Aufsichtsbehörde über kantonale Richter sei. Dem Beschwerdeführer wurden Gerichtskosten von 1'000 Franken auferlegt. Aus den Verweisen im Urteil geht hervor, dass der Mann bereits mehrfach mit ähnlichen Beschwerden an das Bundesgericht gelangt war. Die genauen Hintergründe des Rechtsstreits gehen aus dem aktuellen Entscheid nicht hervor.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-07-02
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Urteilsnummer: 5A_481/2025