Die Swisscom plante den Umbau ihrer Mobilfunkanlage auf einem 30 Meter hohen Sendemast in der Landwirtschaftszone von Aarwangen. Das Vorhaben umfasste den Ersatz bestehender konventioneller Antennen durch neue Multibandantennen mit höherer Sendeleistung sowie die zusätzliche Installation von drei adaptiven 5G-Antennen. Mehrere Anwohner legten dagegen Beschwerde ein, wurden jedoch in allen Instanzen abgewiesen – zuletzt vom Bundesgericht.
Die Beschwerdeführer machten gesundheitliche Bedenken geltend und argumentierten, die Anlage halte die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung nicht ein. Das Bundesgericht verwies jedoch auf seine gefestigte Rechtsprechung, wonach die geltenden Grenzwerte gesetzeskonform sind und es keine wissenschaftlich nachgewiesenen Hinweise auf Gesundheitsgefahren durch 5G-Antennen bei Einhaltung dieser Grenzwerte gibt. Die von den Beschwerdeführern angeführten Studien wurden als nicht ausreichend erachtet, um die bestehende Rechtspraxis zu ändern.
Ein weiterer Streitpunkt betraf die Standortwahl außerhalb der Bauzone. Die Anwohner forderten eine umfassende Standortevaluation und schlugen alternative Standorte innerhalb der Bauzone vor. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Einschätzung der Vorinstanzen, dass die Anlage primär der Versorgung von Gebieten außerhalb der Bauzone sowie der Transitstraße zwischen Aarwangen und Wynau diene. Ein Standort in der Nähe des zu versorgenden Gebiets sei aus funktechnischen Gründen sinnvoll und die Nutzung des bereits bestehenden Masts vorzuziehen, da dieser ohnehin erhalten bliebe und so eine Konzentration der Anlagen erreicht werde.
Auch die Bedenken bezüglich einer verstärkten Beeinträchtigung des Landschaftsbilds wurden zurückgewiesen. Das Gericht befand, dass die optischen Auswirkungen des Umbaus trotz der etwas größeren Ausladung der neuen Antennen (1 Meter statt bisher 0,5 Meter) im Verhältnis zur Masthöhe gering blieben. Die Standortwahl neben einer Schiessanlage, am Fuß eines Hangs und in der Nähe eines Waldrands reduziere zudem die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.