Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines jungen Schweizers abgewiesen, der nach einem Messerangriff auf einen Sicherheitsbeamten seit Dezember 2023 in Haft sitzt. Der heute 21-Jährige hatte versucht, einen Beamten mit einem 18 Zentimeter langen Küchenmesser in den Bauch zu stechen, nachdem er ihn zuvor beschimpft und bedroht hatte. Nur dank der Kampfsporterfahrung des Opfers konnte Schlimmeres verhindert werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord, Gewalt gegen Beamte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.
Die Richter in Lausanne folgten nicht der Einschätzung psychiatrischer Gutachter, die das Rückfallrisiko als gering eingestuft hatten. Sie verwiesen stattdessen auf die besorgniserregende Gewalteskalation im Verhalten des Mannes. Bereits als Minderjähriger war er wegen eines Raubüberfalls verurteilt worden, bei dem er einen Jugendlichen grundlos und gewalttätig angegriffen hatte. Zudem zeige der Mann eine emotionale Unreife, narzisstische Persönlichkeitszüge und mangelnde Selbstreflexion, da er sein Verhalten regelmäßig mit Alkohol- und Cannabiskonsum rechtfertige.
Der Beschuldigte hatte beantragt, unter Auflagen freigelassen zu werden und sich einer suchtmedizinischen Behandlung zu unterziehen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, da die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Öffentlichkeit zu schützen. Die ambulante Betreuung könne nicht sofort nach einer Entlassung beginnen – für einen Termin beim Suchtmedizinischen Dienst müsste der Mann ein bis zwei Monate warten. Angesichts der Schwere der Tat und der Persönlichkeitsmerkmale des Täters sei die Fortsetzung der Untersuchungshaft verhältnismäßig und notwendig, um weitere schwere Gewalttaten zu verhindern.