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2025-10-21
Psychische Folgen nach Arbeitsunfall: Keine Rente für Lagerarbeiter
Ein Lagerarbeiter, der bei einem Unfall mit einem Rolllift am Kopf und Knie verletzt wurde, erhält keine Invalidenrente. Das Bundesgericht bestätigte, dass zwischen seinen psychischen Beschwerden und dem Unfall kein adäquater Kausalzusammenhang besteht.
Urteil publiziert am: 2025-10-21

Ein 1989 geborener Lagerarbeiter erlitt im August 2020 einen Unfall, als er einem Kollegen half, eine im Rolllift stecken gebliebene Box wegzuschieben. Dabei verletzte er sich am Kopf und am linken Knie. Die SWICA Versicherungen AG übernahm zunächst die Heilbehandlung und zahlte Taggelder. Nach einem medizinischen Gutachten stellte sie die Leistungen Ende Oktober 2022 ein und sprach dem Mann eine Integritätsentschädigung bei einer Einbusse von 10 Prozent zu, verneinte jedoch einen Anspruch auf Invalidenrente.

Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes abgewiesen und bestätigt, dass zwischen seinen psychischen Beschwerden und dem Unfall kein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Das Gericht stufte das Ereignis als mittelschweren Unfall ein und stellte fest, dass höchstens eines der sieben relevanten Adäquanzkriterien erfüllt sei, was für einen Rentenanspruch nicht ausreicht. Die Richter folgten damit der langjährigen Rechtsprechung, wonach bei psychischen Fehlentwicklungen nach einem Unfall die Adäquanz für somatische und psychische Leiden getrennt zu beurteilen ist.

In Bezug auf die körperlichen Folgen stellte das Gericht fest, dass dem Mann seine angestammte Tätigkeit als Lagerarbeiter nicht mehr zumutbar sei, da er keine schweren Lasten mehr heben und nicht mehr in Zwangshaltungen arbeiten könne. Für leidensangepasste Tätigkeiten bestehe jedoch eine 100-prozentige Arbeitsfähigkeit. Selbst unter Berücksichtigung einer möglichen Parallelisierung der Vergleichseinkommen und eines Abzugs vom Tabellenlohn würde der resultierende Invaliditätsgrad von maximal 8,6 Prozent nicht für einen Rentenanspruch genügen, für den mindestens 10 Prozent erforderlich wären.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-21
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Urteilsnummer: 8C_152/2025