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2025-10-21
Querulant erhält Denkzettel: Bundesgericht lehnt sechs Beschwerden ab
Ein Mann, der systematisch gegen behördliche Entscheide vorgeht, scheitert erneut vor dem höchsten Gericht. Das Bundesgericht wies seine sechs Beschwerden gegen Entscheide aus Basel-Landschaft ab und drohte mit Konsequenzen für künftige Eingaben.
Urteil publiziert am: 2025-10-21

Das Bundesgericht hat sechs Beschwerden eines notorischen Beschwerdeführers abgewiesen, der gegen Entscheide des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vorgegangen war. Der Mann hatte gegen drei Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 11. Juni 2025 Beschwerde eingereicht, die das Kantonsgericht am 11. Juli 2025 abwies. Zudem hatte er die kantonalen Verfügungen vom 30. Juni 2025 angefochten, mit denen seine Anträge auf Verzicht einer Sicherheitsleistung abgelehnt wurden. Das Bundesgericht vereinigte alle sechs Verfahren und behandelte sie in einem einzigen Entscheid.

In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass der Beschwerdeführer "in systematischer Weise" gegen zahlreiche für ihn ungünstige Entscheide Beschwerde einlegt, ohne die nötigen Begründungsanforderungen zu erfüllen. Das Bundesgericht wertete sein Verhalten als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Beschwerdeführer bereits in früheren Verfahren mit ähnlich mangelhaften Beschwerden gescheitert war. Zudem fehlte ihm die nötige Legitimation, da er keine Zivilansprüche geltend machen konnte.

Das Bundesgericht entschied, nicht auf die Beschwerden einzutreten und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen "offensichtlicher Aussichtslosigkeit" ab. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Besonders bemerkenswert ist die deutliche Warnung des Gerichts: Künftige querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Eingaben im Zuständigkeitsbereich der II. strafrechtlichen Abteilung würden nach erfolgter Prüfung "ohne weitere Folge abgelegt". Nur wenn es sich nicht um eine Eingabe dieser Art handle, werde ein neues Dossier eröffnet – eine klare Grenze für den hartnäckigen Beschwerdeführer.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-21
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Urteilsnummer: 7B_455/2025