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2025-10-21
Gehörlose Frau kämpft vergeblich um IV-Rente trotz Trauma
Eine seit Geburt an Gehörlosigkeit leidende Frau erhält keine IV-Rente, obwohl sie psychische Probleme geltend macht. Das Bundesgericht bestätigt die Ablehnung, da sich ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verschlechtert hat.
Urteil publiziert am: 2025-10-21

Die 1982 geborene Frau, die seit ihrer Geburt an rechtsseitiger Gehörlosigkeit und eingeschränktem Hörvermögen links leidet, hat erneut eine Niederlage im Kampf um eine IV-Rente erlitten. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Sozialversicherungsgerichts ab, das einen Rentenanspruch verneint hatte. Die Frau, die bereits mehrere berufliche Ausbildungen abbrechen musste, hatte 2020 einen neuen Antrag auf IV-Leistungen gestellt und unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) geltend gemacht.

Entscheidend für das Urteil war die Frage, ob sich der Gesundheitszustand der Frau seit der letzten Rentenablehnung im Jahr 2014 wesentlich verschlechtert hat. Das Gericht stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das keine PTBS, sondern eine "sonstige Reaktion auf schwere Belastung" diagnostizierte. Der Gutachter attestierte der Frau mit Ausnahme von Klinikaufenthalten eine vollständige Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Eine vorübergehende 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit während eines stationären Aufenthalts im Jahr 2020 wurde als nicht rentenrelevant eingestuft.

Die Richter in Lausanne folgten der Einschätzung der Vorinstanz, dass die Frau keine erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands nachweisen konnte. Die von der Betroffenen vorgebrachten Einwände gegen das psychiatrische Gutachten wurden als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Das Bundesgericht betonte, dass für die Beurteilung eines Rentenanspruchs nicht die diagnostische Einordnung entscheidend sei, sondern die funktionellen Auswirkungen der Beschwerden auf die Arbeitsfähigkeit. Da diese sich im Vergleichszeitraum nicht wesentlich verändert hatten, besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-21
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Urteilsnummer: 8C_103/2025