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2025-10-21
Formfehler kostet Mann 800 Franken – Beschwerde abgewiesen
Ein Berner scheiterte mit seiner Beschwerde gegen eine Rechtsöffnung von 800 Franken vor dem Bundesgericht. Seine Eingabe erfüllte die formellen Anforderungen nicht und wurde ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-10-21

Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eines Mannes eingetreten, der sich gegen eine definitive Rechtsöffnung in Höhe von 800 Franken zugunsten des Kantons Bern wehren wollte. Der Beschwerdeführer hatte zuvor bereits vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland und dem Berner Obergericht Niederlagen erlitten. Das Bundesgericht begründete die Nichtannahme des Falls damit, dass die Eingabe des Mannes die gesetzlichen Begründungsanforderungen "offensichtlich nicht" erfüllt habe.

Der Rechtsstreit hatte seinen Ursprung in einer Forderung der Berner Steuerverwaltung. Das Regionalgericht Bern-Mittelland erteilte dem Kanton am 15. Mai 2025 eine definitive Rechtsöffnung für 800 Franken, wies jedoch die zusätzlich geforderten Mahngebühren von 50 Franken ab. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid am 19. Juni 2025 und wies die Beschwerde des Mannes ab, soweit es darauf eintrat.

Das Bundesgericht behandelte den Fall im vereinfachten Verfahren und verzichtete auf die Einholung von Vernehmlassungen. Die Begründung des Entscheids beschränkte sich auf eine kurze Angabe des Unzulässigkeitsgrundes. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Da keine Vernehmlassungen eingeholt wurden, entstand dem Kanton Bern kein entschädigungspflichtiger Aufwand, weshalb keine Parteientschädigung zugesprochen wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-21
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Urteilsnummer: 4D_123/2025