Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts abgewiesen, ohne sich mit dem Inhalt überhaupt befassen zu müssen. Die Beschwerdeführerin hatte gegen die Ablehnung ihres Gesuchs um Stundung von Gerichtskosten Beschwerde eingelegt, jedoch in einer Form, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte.
Die Frau hatte Ende Juli 2025 dem Bundesgericht mitgeteilt, dass sie den Entscheid des Thurgauer Obergerichts vom 1. Juli 2025 anfechten wolle. Ihre Eingabe erfüllte jedoch die formalen Begründungsanforderungen nicht, die das Bundesgerichtsgesetz vorschreibt. Eine Beschwerde muss klar darlegen, welche Rechtsnormen verletzt wurden und inwiefern der angefochtene Entscheid rechtswidrig sein soll.
Da die Beschwerde von vornherein als aussichtslos eingestuft wurde, lehnte das Gericht auch das Gesuch der Frau um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 200 Franken wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der Fall verdeutlicht die Wichtigkeit der Einhaltung formaler Anforderungen bei Beschwerden an das höchste Schweizer Gericht, die ohne anwaltliche Vertretung oft eine Hürde darstellen.