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2025-10-21
Betreibungsamt darf Spezialzustellung in Rechnung stellen
Ein Mann scheitert mit seiner Beschwerde gegen Zustellkosten von 30 Franken für einen Zahlungsbefehl. Das Bundesgericht weist seine unzureichend begründete Eingabe im vereinfachten Verfahren ab.
Urteil publiziert am: 2025-10-21

Ein Schuldner hatte sich gegen einen Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Bern-Mittelland gewehrt, in dem ihm Kosten von 30 Franken für eine "Spezialzustellung Post" in Rechnung gestellt wurden. Er verlangte von der kantonalen Aufsichtsbehörde, den Zahlungsbefehl für nichtig zu erklären und die Zustellung als nicht erfolgt zu betrachten. Das Obergericht des Kantons Bern wies seine Beschwerde jedoch ab, woraufhin der Mann ans Bundesgericht gelangte.

In seinem Entscheid vom 9. Oktober 2025 trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein, da sie offensichtlich unzureichend begründet war. Der Schuldner hatte sich in seiner Eingabe nicht sachbezogen mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt, sondern lediglich allgemeine Kritik geübt. Er bezeichnete frühere Bundesgerichtsentscheide als "Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung" und als "abwegig", ohne jedoch konkrete Rechtsverletzungen aufzuzeigen.

Besonders bemerkenswert war, dass der Mann den drei urteilenden Oberrichterinnen und Oberrichtern Befangenheit vorwarf und deren Arbeit als "Pfusch" bezeichnete, nachdem diese ihn im Entscheid vor den Folgen mutwilliger Prozessführung gewarnt hatten. Das Bundesgericht verzichtete auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Vorwürfen, da der Beschwerdeführer keine formellen Ausstandsbegehren gestellt hatte. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden vollständig dem Beschwerdeführer auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-21
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Urteilsnummer: 5A_861/2025