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2025-10-21
Bundesgericht bremst Ungeduld bei AT1-Anlegerklage aus
Investoren der abgeschriebenen Credit-Suisse-Anleihen müssen sich weiter in Geduld üben. Das Bundesgericht lehnt eine Aufsichtsbeschwerde wegen Verfahrensverzögerung ab und verweist auf die aussergewöhnliche Komplexität des Falls.
Urteil publiziert am: 2025-10-21

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat eine Aufsichtsanzeige abgewiesen, mit der Anleger eine Beschleunigung ihres Beschwerdeverfahrens gegen die FINMA erzwingen wollten. Die Anleger hatten im April 2023 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Anordnung der Finanzmarktaufsicht zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten der Credit Suisse eingereicht. Nach mehr als zwei Jahren ohne Entscheidung wandten sie sich mit einer Aufsichtsanzeige an das Bundesgericht, um eine vermeintliche Rechtsverzögerung zu rügen.

Das Bundesgericht betont in seiner Begründung, dass es als administrative Aufsichtsbehörde nur bei strukturellen Problemen organisatorischer oder administrativer Natur eingreift. Im vorliegenden Fall sei die lange Verfahrensdauer jedoch auf die aussergewöhnliche Komplexität zurückzuführen. Gegen die umstrittene FINMA-Verfügung seien rund 360 Beschwerden von etwa 3'000 Beschwerdeführenden eingegangen, die in drei Landessprachen bearbeitet werden müssten.

Der erhebliche Koordinations- und Rechtsfindungsaufwand rechtfertige die bisherige Verfahrensdauer von knapp zweieinhalb Jahren. Das Bundesgericht sieht keine Anhaltspunkte für strukturelle Mängel im Geschäftsgang des Bundesverwaltungsgerichts und lehnt daher ein aufsichtsrechtliches Eingreifen ab. Die Anleger müssen somit weiterhin auf eine Entscheidung in der Hauptsache warten, ob die Abschreibung ihrer Anleihen im Zuge der Credit-Suisse-Übernahme rechtmässig war.

Die Entscheidung unterstreicht die Zurückhaltung des Bundesgerichts bei der Aufsicht über die Rechtsprechungstätigkeit anderer Gerichte. Gleichzeitig zeigt der Fall die enormen prozessualen Herausforderungen bei der juristischen Aufarbeitung der Credit-Suisse-Übernahme, bei der tausende Anleger erhebliche finanzielle Verluste erlitten haben. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun in einem der grössten Massenverfahren der Schweizer Rechtsgeschichte über die Rechtmässigkeit der FINMA-Anordnung entscheiden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-21
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Urteilsnummer: 12T_2/2025