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2025-10-22
Käufer erzwingen Eigentumsübertragung ihrer Traumwohnung
Ein Immobilienunternehmen verweigerte einem Ehepaar die Übertragung ihrer gekauften Wohnung. Das Bundesgericht bestätigte nun das Recht der Käufer auf sofortige Eigentumsübertragung gegen Bezahlung des Restbetrags.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Ein Ehepaar hatte im März 2022 von einer Immobilienfirma eine Wohnung im zweiten Obergeschoss samt Kellerabteil und zwei Tiefgaragenplätzen in einer Neubauanlage in einer Zürcher Gemeinde gekauft. Obwohl der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde, weigerte sich die Verkäuferin, das Eigentum an den Liegenschaften auf die Käufer zu übertragen.

Die Käufer gelangten deshalb an das zuständige Bezirksgericht Meilen und forderten im summarischen Verfahren die Eigentumsübertragung Zug um Zug gegen Bezahlung des restlichen Kaufpreises. Sowohl das Bezirksgericht als auch später das Zürcher Obergericht gaben den Käufern recht. Das Gericht verpflichtete die Verkäuferin zudem, die auf den Grundstücken lastende Hypothek zu entfernen, damit die Käufer die Immobilien pfandrechtsfrei erwerben können.

Die Immobilienfirma legte gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie argumentierte unter anderem, die Käufer hätten kein schützenswertes Rechtsinteresse und die Pflicht zur pfandrechtsfreien Übertragung der Grundstücke werde erst fällig, wenn die Käufer den restlichen Kaufpreis bezahlten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun vollumfänglich ab. Es bestätigte, dass die Eigentumsübertragung Zug um Zug gegen Bezahlung des restlichen Kaufpreises erfolgen müsse und die Verkäuferin verpflichtet sei, die Grundstücke pfandrechtsfrei zu übertragen. Die Immobilienfirma muss nun zusätzlich die Gerichtskosten von 19'000 Franken tragen und den Käufern eine Entschädigung von 21'000 Franken zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 4A_647/2024