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2025-10-22
Immobilien-Streit: Frau erkämpft Wohnung gegen widerspenstige AG
Eine Käuferin erhält per Gerichtsbeschluss ihre Eigentumswohnung zugesprochen, nachdem die Verkäuferin die Übertragung verweigerte. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung und wies die Beschwerde der Immobilienfirma vollständig ab.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine noch nicht übertragene Stockwerkeinheit samt Kellerabteil und Garagenplätzen in einer Neuüberbauung in der Gemeinde U. Die Käuferin hatte die Immobilie bereits im März 2022 mit einem rechtsgültigen Kaufvertrag erworben, doch die Verkäuferin – eine Immobilien-AG – weigerte sich, das Eigentum zu übertragen. Daraufhin reichte die Käuferin im Juli 2024 ein Gesuch auf Rechtsschutz in klaren Fällen ein.

Das Bezirksgericht Meilen gab der Käuferin recht und sprach ihr das Eigentum zu – unter der Bedingung, dass sie den restlichen Kaufpreis von rund 860'000 Franken an die Verkäuferin und das Steueramt sowie den Werkpreis von etwa 1,28 Millionen Franken an die Werkerstellerin bezahlt. Das Obergericht Zürich bestätigte dieses Urteil vollumfänglich, woraufhin die Immobilienfirma Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.

Die Immobilienfirma argumentierte vor Bundesgericht, der Käuferin fehle das Rechtsschutzinteresse, und die Zusprechung "Zug um Zug" gegen Bezahlung sei ein "rechtlicher Non-Valeur". Das Bundesgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Es betonte, dass die Käuferin ein klares Interesse daran habe, das Eigentum an den gekauften Grundstücken zu erhalten, zumal die Verkäuferin die Übertragung bisher verweigert hatte. Die Anweisung an das Grundbuchamt ermögliche es der Käuferin nun, das Eigentum ohne weiteres Zutun der Verkäuferin zu erwerben, sobald sie ihren Teil der Vereinbarung – die Bezahlung des Restkaufpreises – erfüllt.

Mit seinem Urteil vom 5. September 2025 wies das Bundesgericht die Beschwerde der Immobilienfirma ab und auferlegte ihr sämtliche Gerichtskosten von 19'500 Franken sowie eine Parteientschädigung von 21'500 Franken zugunsten der Käuferin. Der Fall zeigt exemplarisch, wie das Instrument des Rechtsschutzes in klaren Fällen funktionieren kann, wenn Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wollen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_65/2025