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2025-10-22
Unterhaltsbeiträge für Kinder: Wie viel Geld steht ihnen wirklich zu?
Bei der Berechnung von Kinderunterhalt muss auch der finanzielle Überschuss beider unverheirateter Eltern berücksichtigt werden. Das Bundesgericht korrigiert im Fall einer Mutter mit zwei Kindern die kantonale Rechtsprechung und klärt wichtige Grundsätze zur Unterhaltsberechnung.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Eine Mutter von zwei Kindern, geboren 2013 und 2016, hat gegen ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts Beschwerde eingereicht. Streitpunkte waren die Regelung der alternierenden Obhut und die Berechnung der Kinderunterhaltsbeiträge. Das Kantonsgericht hatte entschieden, dass die Kinder wochenweise zwischen den unverheirateten Eltern wechseln sollten, ohne zusätzliche Besuche beim jeweils nicht betreuenden Elternteil während der Woche. Zudem hatte es bei der Berechnung des Unterhalts nur den finanziellen Überschuss des Vaters berücksichtigt.

Das Bundesgericht bestätigte die Regelung der alternierenden Obhut ohne zusätzliche Wochenbesuche. Es stellte fest, dass häufige Wechsel dem Stabilitätsbedürfnis der Kinder widersprechen können. Bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge stellte das Bundesgericht jedoch einen Rechtsfehler fest: Das Kantonsgericht hatte fälschlicherweise die Sozialversicherungsbeiträge der selbständig erwerbstätigen Mutter nicht abgezogen, wodurch ihr Einkommen zu hoch angesetzt wurde.

In einem grundlegenden Teil des Urteils klärte das Bundesgericht wichtige Prinzipien zur Berechnung des Kindesunterhalts bei unverheirateten Eltern mit alternierender Obhut. Anders als bei Alleinerziehenden müsse bei gemeinsamer Betreuung der finanzielle Überschuss beider Eltern berücksichtigt werden. Auch bei der Verteilung dieses Überschusses solle kein Unterschied gemacht werden, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Das Bundesgericht wies den Fall zur Neuberechnung der Unterhaltsbeiträge an die Vorinstanz zurück, damit diese sowohl das korrekte Einkommen der Mutter als auch den Überschuss beider Eltern bei der Berechnung berücksichtigt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 5A_384/2024