Eine geplante neue Gemeindestrasse zwischen den Fraktionen Breil/Brigels und Waltensburg/Vuorz im Kanton Graubünden sorgte für heftigen Widerstand bei Anwohnern und Grundeigentümern. Die 2,9 Kilometer lange Verbindung war ein zentrales Element der 2018 vollzogenen Gemeindefusion und sollte die bisher umständliche Verbindung über die Kantonsstrasse im Tal ersetzen. Der Gemeinderat hatte sich für die sogenannte "Variante Fusion" entschieden, die durch Wald- und Landwirtschaftsgebiete führt und eine 70 Meter lange Brücke über den Flembach erfordert.
Die Beschwerdeführer argumentierten, es bestehe kein Bedarf für die neue Strasse, da bereits eine gut ausgebaute Kantonsstrasse existiere. Zudem sei die Alternative eines Ausbaus der bestehenden Strasse über Munsaus nicht ausreichend geprüft worden. Diese wäre aus ihrer Sicht kostengünstiger und landschaftsschonender gewesen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Gemeinde eine umfassende Variantenprüfung durchgeführt hatte, bei der die Munsaus-Variante wegen des steilen, geologisch instabilen Geländes, der höheren Kosten und der schwierigen Winterbefahrbarkeit ausgeschieden wurde.
Das höchste Gericht bestätigte schließlich die Entscheide der Vorinstanzen und wies die Beschwerde ab. Es anerkannte das öffentliche Interesse an einer direkten Verbindung zwischen den Gemeindefraktionen, die auf einer Terrasse über dem Vorderrheintal liegen. Insbesondere im Winter sei es den Bewohnern nicht zuzumuten, für jede Fahrt ins Gemeindezentrum zuerst ins Tal hinunter und dann wieder hinauf zu fahren. Die von der Gemeinde gewählte Streckenführung liege im Rahmen des zulässigen Ermessens und berücksichtige alle relevanten Interessen. Die Rodungsbewilligung für 11'411 Quadratmeter Wald wurde damit ebenfalls bestätigt.