Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-10-22
Häftling erhält 4000 Franken für 20 Tage Isolationshaft
Ein Mann, der 20 Tage unter erniedrigenden Bedingungen in einer Sicherheitszelle verbringen musste, erhält vom Kanton Zürich eine Genugtuung von 4000 Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der eine höhere Entschädigung von 30'000 Franken forderte.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Der Fall betrifft einen Häftling, der im Januar 2017 für rund drei Wochen in der Sicherheitsabteilung des Bezirksgefängnisses Pfäffikon unter besonders harten Bedingungen untergebracht war. Er musste in einer kahlen Zelle mit Fussfesseln, leicht bekleidet und ohne Kontakte zu anderen Personen ausharren. Ihm fehlten grundlegende Dinge wie eine Matratze, Bücher oder Schreibzeug. Das Obergericht Zürich hatte ihm zunächst nur 1000 Franken Genugtuung zugesprochen, was vom Bundesgericht als zu niedrig eingestuft und zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurde.

Im zweiten Anlauf erhöhte das Obergericht die Genugtuung auf 4000 Franken. Es bewertete die Umstände als mittelschwere Persönlichkeitsverletzung, da der Mann während 20 Tagen mehrheitlich auf dem kalten Boden sitzen und schlafen musste, ohne zu wissen, wann dieser entwürdigende Zustand enden würde. Besonders schwer wog, dass die Hafteinschränkungen ausserhalb eines formellen Disziplinarverfahrens angeordnet wurden, wodurch dem Mann der Rechtsschutz versagt blieb.

Der Mann zog den Fall erneut vor Bundesgericht und forderte eine deutlich höhere Genugtuung von 30'000 Franken. Das höchste Gericht hielt jedoch in seinem Urteil vom 16. September 2025 fest, dass die zugesprochenen 4000 Franken angemessen seien. Der vom Obergericht angewendete Tagessatz von 200 Franken sei nicht willkürlich, sondern berücksichtige in ausreichendem Masse die Schwere des Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch die Kostenverteilung im Verfahren, die der Mann ebenfalls angefochten hatte, wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_635/2024