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2025-10-22
Konkursfirma scheitert mit Beschwerden gegen Staatsanwalt
Eine GmbH in Liquidation muss für ihre Beschwerde gegen einen Staatsanwalt eine Sicherheitsleistung von 800 Franken bezahlen. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde gegen diese Auflage ab, da sie die Begründungsanforderungen nicht erfüllte.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Eine GmbH in Liquidation hatte eine Strafanzeige gegen einen leitenden Staatsanwalt eingereicht, die jedoch von der Staatsanwaltschaft Schaffhausen nicht angenommen wurde. Die Firma erhob daraufhin Beschwerde beim Obergericht Schaffhausen und beantragte gleichzeitig unentgeltliche Rechtspflege. Das Obergericht lehnte den Antrag auf kostenlose Rechtshilfe ab und forderte die Firma auf, eine Sicherheit von 800 Franken für mögliche Verfahrenskosten zu hinterlegen.

Die GmbH bat daraufhin um Aufschub dieser Zahlung, bis über andere von ihr eingereichte Anträge entschieden worden sei. Als das Obergericht auch dieses Gesuch ablehnte, zog die Firma den Fall weiter ans Bundesgericht. In ihrer Beschwerde kritisierte sie hauptsächlich die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege, ohne auf die eigentliche Begründung des Obergerichts zur Sicherheitsleistung einzugehen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde aus zwei Gründen ab: Erstens bezog sich die Kritik der Firma auf einen früheren Entscheid, der nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens war. Zweitens setzte sich die Beschwerde nicht konkret mit den Argumenten des Obergerichts auseinander, sondern enthielt lediglich allgemeine rechtliche Ausführungen. Dies erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung. Da die Firma zudem im Konkurs ist, wurden die Gerichtskosten von 800 Franken persönlich dem Vertreter der Firma auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 7B_842/2025