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2025-10-22
Arzt verliert Lizenz nach sexuellen Übergriffen an Patientinnen
Ein verurteilter Mediziner scheitert mit seiner Beschwerde gegen den Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung. Das Bundesgericht trat auf sein Begehren nicht ein, da er sich in seiner Beschwerde nicht mit den entscheidenden rechtlichen Fragen auseinandersetzte.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Der Fall dreht sich um einen 1965 geborenen Arzt, dem nach schwerwiegenden Verfehlungen die Berufsausübungsbewilligung im Kanton Aargau entzogen wurde. Der Mediziner war 2020 vom Obergericht Zürich wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Bereits 2017 hatte das Departement Gesundheit und Soziales ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet und ihm als vorsorgliche Maßnahme verboten, Massagen und manuelle Therapien an Patientinnen durchzuführen sowie Patientinnen ohne Anwesenheit einer medizinischen Fachperson zu behandeln.

Im Mai 2024 entzog die Abteilung Gesundheit des Kantons Aargau dem Arzt die Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung und untersagte ihm zudem eine Tätigkeit im ambulanten Bereich. Der Regierungsrat lockerte diese Einschränkung nach einer Beschwerde des Arztes teilweise, indem er ihm zumindest eine Assistenztätigkeit im stationären Bereich nicht untersagte. Mit seiner weiteren Beschwerde ans Verwaltungsgericht wollte der Arzt erreichen, dass eine kantonale Verordnungsbestimmung, die ihm eine Assistenztätigkeit verwehrte, für rechtswidrig erklärt wird.

Das Verwaltungsgericht trat auf diese Beschwerde nicht ein, da es sie als unzulässige abstrakte Normenkontrolle einstufte, die in einem separaten Verfahren hätte geltend gemacht werden müssen. Zudem sei die betreffende Verordnung ohnehin bereits ausser Kraft getreten. Vor Bundesgericht scheiterte der Arzt erneut, da er sich in seiner Beschwerde überhaupt nicht mit den entscheidenden Gründen des verwaltungsgerichtlichen Nichteintretensentscheids auseinandersetzte, sondern lediglich allgemein die Verhältnismässigkeit des Bewilligungsentzugs rügte. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Beschwerde offensichtlich ungenügend begründet sei und trat deshalb nicht darauf ein.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 2C_554/2025