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2025-10-22
Tochterkampf um Beistandschaft scheitert nach Ableben der Mutter
Eine Tochter wollte die Beistandschaft ihrer verstorbenen Mutter nachträglich anfechten. Das Bundesgericht wies ihr Begehren ab, da mit dem Tod der Mutter die Beistandschaft automatisch erloschen war.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Das Bundesgericht hat am 7. Oktober 2025 eine Beschwerde abgewiesen, mit der eine Tochter gegen die Beistandschaft ihrer inzwischen verstorbenen Mutter vorgehen wollte. Die Frau hatte im Juli 2025 Beschwerde gegen eine Entscheidung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Bezirke Martigny und St-Maurice vom September 2024 eingelegt. Die Behörde hatte damals eine Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft für ihre Mutter angeordnet.

Die kantonale Beschwerdeinstanz hatte das Begehren der Tochter bereits für unzulässig erklärt, da ihre Mutter im Dezember 2024 verstorben war. Gemäß Artikel 399 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) endet jede Beistandschaft automatisch mit dem Tod der betroffenen Person. Die Tochter hatte somit kein rechtlich schützenswertes Interesse mehr an einer Anfechtung der Beistandschaft.

In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht argumentierte die Tochter lediglich, dass der Tod ihrer Mutter ihr aktuelles Interesse an der Beschwerde nicht beseitige. Sie setzte sich jedoch nicht mit der Begründung des kantonalen Gerichts auseinander, das sich auf den eindeutigen Gesetzestext stützte. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Beschwerdeführerin die rechtlichen Argumente der Vorinstanz nicht substantiiert widerlegt habe, wie es die Bundesgerichtsgesetz-Anforderungen verlangen. Die Beschwerde wurde daher als unzulässig abgewiesen und die Verfahrenskosten von 800 Franken der Beschwerdeführerin auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 5A_635/2025