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2025-10-22
Sozialhilfeempfänger scheitert an Kostenvorschuss beim Bundesgericht
Ein Mann aus Liestal blitzt mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht ab, weil er den geforderten Kostenvorschuss von 500 Franken nicht bezahlte. Sein erneutes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde mangels neuer Argumente abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft in einer Sozialhilfeangelegenheit nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer hatte sich gegen eine Entscheidung der Sozialhilfebehörde der Stadt Liestal gewehrt und nach dem Urteil des Kantonsgerichts vom 6. Juni 2025 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sein gleichzeitig gestelltes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde jedoch abgewiesen.

Das Gericht setzte dem Mann daraufhin eine Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von 500 Franken. Als dieser nicht bezahlte, wurde ihm mit Verfügung vom 16. September 2025 eine Nachfrist bis zum 29. September 2025 gesetzt mit dem Hinweis, dass bei Nichtbezahlung auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Statt den Betrag zu überweisen, erneuerte der Beschwerdeführer in einer Eingabe vom letzten Tag der Nachfrist sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, ohne jedoch neue Tatsachen oder veränderte Verhältnisse darzulegen.

Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 fest, dass ohne neue Argumente kein Grund bestehe, auf die bereits abgelehnte Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurückzukommen. Da der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde, trat das Gericht in einem vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein. Dem Mann wurden Gerichtskosten in Höhe von 300 Franken auferlegt. Mit diesem Entscheid bleibt das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft rechtskräftig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 8C_407/2025