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2025-10-22
Vater kämpft vergeblich gegen Brasilienreise seiner Kinder
Im Streit um die Reisepässe seiner Kinder unterliegt ein Vater vor dem Bundesgericht. Die Mutter darf mit den gemeinsamen Kindern nach Brasilien reisen, während der Vater befürchtet, sie könnten nicht zurückkehren.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

In einem Eheschutzverfahren hat das Bezirksgericht Horgen die beiden Kinder (geboren 2018 und 2020) zunächst unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt, bevor später eine alternierende Obhut vorgesehen ist. Gleichzeitig erlaubte das Gericht der Mutter, die brasilianischen Reisepässe der Kinder zu verlängern und mit ihnen Ferien in Brasilien zu verbringen. Der Vater wurde verpflichtet, die notwendigen Einwilligungen für diese Reisen zu erteilen.

Gegen diese Entscheidung legte der Vater Berufung ein und stellte mehrere Anträge, darunter ein Verbot der Passerneuerung, ein Reiseverbot außerhalb des Schengenraums und die Hinterlegung sämtlicher Reisepässe der Kinder. Das Obergericht des Kantons Zürich wies seine Begehren um aufschiebende Wirkung und Erlass von provisorischen Maßnahmen ab. Ein weiteres Gesuch des Vaters mit ähnlichen Anträgen wurde ebenfalls abgelehnt.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Vaters nicht ein. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Vater die besonderen Voraussetzungen für die Anfechtung eines Zwischenentscheids nicht dargelegt habe. Zudem sei die Beschwerde in der Sache selbst nicht hinreichend begründet. Der Vater habe zwar verschiedene Verfassungsrechte angeführt, aber nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern diese verletzt worden seien. Seine Ausführungen erschöpften sich weitgehend in Polemik gegen die Vorrichter und die Mutter sowie in Sachverhaltsbehauptungen, die in appellatorischer Form vorgetragen wurden.

Die Gerichtskosten von 1.500 Franken wurden dem Vater auferlegt. Das Urteil zeigt exemplarisch, wie schwierig es ist, gegen Zwischenentscheide in Familienrechtsverfahren erfolgreich Beschwerde zu führen, besonders wenn die strengen formalen Anforderungen des Bundesgerichts nicht erfüllt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
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Urteilsnummer: 5A_853/2025