Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zahnarztes gutgeheissen, der nach einem Sturz mit seinem Triathlonrad gegen die Einstellung des Strafverfahrens vorgegangen war. Der Mann war im September 2023 zu Fall gekommen und hatte sich verletzt, als er eine Vollbremsung machen musste, weil ein Traktorfahrer aus einem Feldweg auf die Strasse einbiegen wollte. Die Staatsanwaltschaft Schwyz stellte das Verfahren gegen den Traktorfahrer ein, woraufhin der verletzte Radfahrer Beschwerde einlegte.
Das Kantonsgericht Schwyz trat auf die Beschwerde des Verunfallten nicht ein mit der Begründung, diese enthalte keine genügenden Anträge und keine ausreichende Begründung. Das Bundesgericht sieht darin jedoch einen Fall von "überspitztem Formalismus", den die Bundesverfassung verbietet. In seinem Urteil stellt das Bundesgericht klar, dass bei Laienbeschwerden weniger strenge Anforderungen an Anträge und Begründung zu stellen sind. Aus der Beschwerde sei klar erkennbar gewesen, dass der Zahnarzt die Einstellung des Verfahrens für falsch halte und dem Traktorfahrer eine Sorgfaltspflichtverletzung vorwerfe.
Selbst wenn die Beschwerde Mängel aufgewiesen hätte, wäre das Kantonsgericht verpflichtet gewesen, dem Beschwerdeführer eine Nachfrist zur Verbesserung einzuräumen. Das Bundesgericht hat daher die Verfügung des Kantonsgerichts aufgehoben und die Sache zur materiellen Prüfung zurückgewiesen. Der Kanton Schwyz muss dem Beschwerdeführer zudem eine Entschädigung von 2'000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren bezahlen. Die Frage, wer letztlich die Schuld am Unfall trägt, bleibt nun vom Kantonsgericht zu klären.