Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-10-22
Endloser Wasserstreit: Hausbesitzer blitzt erneut vor Bundesgericht ab
Ein Thurgauer Hausbesitzer kämpft seit Jahren gegen angeblich eindringendes Wasser vom Nachbargrundstück. Nach mehreren erfolglosen Klagen und Revisionsbegehren weist das Bundesgericht nun auch sein neuestes Gesuch zurück.
Urteil publiziert am: 2025-10-22

Der Eigentümer eines direkt an einer Felswand gebauten Hauses führt seit Jahren einen juristischen Kampf gegen seinen Nachbarn, der oberhalb der Felswand ein Grundstück mit Garten, altem Baumbestand und einem Teich besitzt. Der Hausbesitzer macht geltend, dass Sickerwasser von der Nachbarparzelle durch die Felswand in sein Haus dringe und Schäden verursache. Bereits 2013 hatte ihm das Thurgauer Obergericht einen bescheidenen Schadenersatz von 774.55 Franken zugesprochen, woraufhin er mehrfach erfolglos Revision verlangte.

2019 reichte der Hausbesitzer erneut Klage beim Bezirksgericht Weinfelden ein. Er forderte ein hydrogeologisches Gutachten zur Ursache des Wasserflusses, die Beseitigung von Pflanzen mit schädigender Wurzelbildung auf der Felswand, ein Verbot der übermäßigen Gartenbewässerung sowie Präventionsmaßnahmen gegen künftige Wassereintritte. Das Bezirksgericht wies seine Klage ab und belastete ihn mit dem Großteil der Verfahrenskosten von über 70'000 Franken, was das Obergericht bestätigte und ihm zusätzlich einen Verweis wegen beleidigender Aussagen erteilte.

Nachdem das Bundesgericht auf seine Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten war, reichte der Hausbesitzer am 4. Juli 2025 ein Revisionsgesuch ein. In diesem warf er dem Bundesgericht und den kantonalen Instanzen vor, die Tatsachen verdreht zu haben und sich des Amtsmissbrauchs, Diebstahls und Betrugs schuldig gemacht zu haben. Das Bundesgericht trat auf dieses Gesuch nicht ein, da es keinen konkreten Revisionsgrund nannte, sondern im Wesentlichen ein Wiedererwägungsbegehren darstellte. Der Hausbesitzer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere ähnliche Eingaben unbeantwortet bleiben würden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-22
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5F_38/2025