Die vietnamesische Staatsbürgerin und ihr bulgarischer Ehemann hatten 2019 in Polen geheiratet, woraufhin beide eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhielten. Der Mann war bereits im Juni 2019 eingereist und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA für Erwerbstätige. Die Frau folgte ihm drei Monate später im Rahmen des Familiennachzugs. Im April 2024 widerrief das Zürcher Migrationsamt jedoch die Aufenthaltsbewilligung der Vietnamesin mit der Begründung, es handle sich um eine Scheinehe.
Das Bundesgericht sah in seinem Urteil zahlreiche Hinweise auf eine rechtsmissbräuchliche Verbindung. So heirateten die Eheleute bereits fünf Monate nach ihrem Kennenlernen, obwohl zwischen ihnen ein Altersunterschied von 16 Jahren besteht. Bei Befragungen machten sie widersprüchliche Angaben zu wesentlichen Punkten wie den Umständen ihres Kennenlernens, ihrer Hochzeit und alltäglichen Gewohnheiten. Zudem wusste der Ehemann nichts von den gut sichtbaren Tätowierungen seiner Frau. Bei einer Wohnungskontrolle fanden die Behörden keine persönlichen Gegenstände der Frau in der angeblich gemeinsamen Wohnung.
Besonders verdächtig erschien dem Gericht, dass der Arbeitgeber des Ehemanns der Ex-Ehemann der Vietnamesin war, mit dem sie zwei Kinder hat, die bereits in der Schweiz leben. Dies deutete für das Gericht auf ein starkes Interesse der Frau an einer Übersiedlung in die Schweiz hin, was ihr als Drittstaatsangehörige ohne die Heirat kaum möglich gewesen wäre. Die vom Ehepaar gegen die Entscheidung vorgebrachten Erklärungen und die erst im späteren Verfahrensverlauf eingereichten Ferienfotos vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Es bestätigte daher den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung der Vietnamesin aus der Schweiz.