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2025-10-23
Familienvater wegen sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 43-jährigen Maliers wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs bestätigt. Der Mann hatte seine Tochter über Jahre missbraucht und eine 13-jährige Bekannte der Familie vergewaltigt.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und Inzest zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der 43-jährige Malier hatte seine Tochter seit 2016 regelmäßig sexuell missbraucht. Zudem hatte er im Sommer 2020 eine 13-jährige Freundin seiner Tochter unter einem Vorwand zu sich nach Hause gelockt und vergewaltigt. Im März 2022 versuchte er zudem, seiner Tochter Drogen in einem Bubble Tea zu verabreichen, um sie erneut zu missbrauchen.

In seiner Beschwerde an das Bundesgericht rügte der Verurteilte eine Verletzung seiner Verfahrensrechte und bestritt die Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Opfer. Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass die kantonalen Instanzen die Beweise sorgfältig gewürdigt hatten. Die Aussagen der beiden jungen Frauen wurden als konstant und glaubwürdig eingestuft, zudem lagen weitere Beweismittel vor, die deren Darstellungen stützten. Die Richter betonten, dass es sich nicht um ein willkürliches Urteil handelte, sondern um eine nachvollziehbare Würdigung der gesamten Beweislage.

Der Verurteilte muss neben der Haftstrafe auch eine Landesverweisung von acht Jahren hinnehmen. Das Gericht sah keine ausreichenden Gründe für einen Härtefall, obwohl der Mann seit 2008 in der Schweiz lebt und einen minderjährigen Sohn mit Schweizer Staatsbürgerschaft hat. Das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiege das private Interesse des Mannes, in der Schweiz zu bleiben, zumal die Ehe bereits zerrüttet sei und eine Scheidung bevorstehe. Der Verurteilte wird zudem lebenslang keine berufliche oder außerberufliche Tätigkeit mehr ausüben dürfen, die regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 6B_119/2025