Der Fall erschütterte die Schweizer Fotoszene: Zwischen 2010 und 2015 lockte ein Amateur-Fotograf zahlreiche junge Frauen in sein Studio in Freiburg, wo er sie während der Fotoshootings systematisch manipulierte und zu sexuellen Handlungen zwang. Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil der Freiburger Justiz, die den Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt hatte.
Der heute 50-jährige Mann ging bei allen Opfern nach dem gleichen Muster vor: Zuerst baute er über soziale Medien Kontakt auf, wobei er besonders auf Frauen abzielte, die unsicher waren oder in einer schwierigen Lebensphase steckten. Bei den Shootings begann er mit harmlosen Aufnahmen, wurde dann zunehmend direktiver und brachte die Frauen dazu, sich zu entkleiden. Schließlich berührte er sie unter dem Vorwand, Posen zu korrigieren, und zwang sie zu sexuellen Handlungen – oft in einem Zustand der Erstarrung, den Experten als "Dissoziation" bezeichnen.
Die Opfer waren meist zwischen 18 und 28 Jahre alt und befanden sich in einer verletzlichen Position: allein mit einem älteren, dominanten Mann in einem fremden Studio. Sexologen bestätigten in Gutachten, dass die Frauen durch die manipulative Vorgehensweise in einen Zustand versetzt wurden, der es ihnen unmöglich machte, sich angemessen zu wehren. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Fotografen vollumfänglich ab und betonte, dass er durch sein Verhalten massiven psychischen Druck auf die Frauen ausgeübt habe – was den Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erfülle.