Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-10-23
Schuhgigant gewinnt Prozess um verlorene Container im Pazifik
Ein Frachtunternehmen muss sich für den Verlust von neun Containern mit Schuhen im Wert von 1,7 Millionen Franken verantworten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Klage des amerikanischen Schuhherstellers gegen die Muttergesellschaft zulässig ist.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 15. September 2025 einem amerikanischen Schuhhersteller Recht gegeben, der nach dem Verlust von neun Containern mit Schuhen im Pazifik Schadenersatz fordert. Die Container waren Teil eines Seetransports von Asien in die USA, bei dem insgesamt zehn Container verschifft wurden. Der Schuhhersteller hatte ursprünglich die Schweizer Tochtergesellschaft des Frachtunternehmens verklagt und später seine Klage auf die amerikanische Muttergesellschaft ausgeweitet.

Die Vorinstanzen hatten die Klage gegen die Muttergesellschaft als unzulässig abgewiesen, weil sie der Meinung waren, dass kein rechtsgültiges Schlichtungsverfahren durchgeführt worden sei. Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass die vom Kläger gewählte Form einer "eventuellen passiven Streitgenossenschaft" zulässig ist. Bei dieser Konstellation richtet sich die Klage primär gegen eine Hauptpartei und nur bei deren Erfolglosigkeit gegen eine weitere Partei. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen handelte es sich auch nicht um einen unzulässigen Parteiwechsel.

Das Bundesgericht betonte, dass eine eventuelle passive Streitgenossenschaft der Durchsetzung des materiellen Rechts dient und in der Prozesspraxis anerkannt ist. Beide beklagten Parteien werden unmittelbar rechtshängig, wobei die Eventualklage nur dann gutgeheissen wird, wenn die Hauptklage abgewiesen wird. Die Sache geht nun zurück an die Erstinstanz, die unter der Annahme einer gültigen Klagebewilligung über weitere Zulässigkeitsfragen und gegebenenfalls über die Begründetheit der Klage entscheiden muss. Der Schuhhersteller fordert Schadenersatz in Höhe von 1,7 Millionen Franken für die verlorene Ware.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_251/2025