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2025-10-23
Laienhafte Beschwerden scheitern vor Bundesgericht
Eine Frau scheitert mit zwei unzureichend begründeten Beschwerden vor dem Bundesgericht. Die Richter wiesen ihre Eingaben wegen mangelnder Auseinandersetzung mit den Vorinstanz-Entscheiden ab.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil zwei Beschwerden einer Frau abgewiesen, die gegen Entscheidungen des Zürcher Obergerichts vorgegangen war. Die Beschwerdeführerin hatte sich gegen zwei Verfügungen vom Mai und Juni 2025 gewendet, in denen das Obergericht ihre Beschwerden wegen angeblicher Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung abgewiesen hatte. Das Bundesgericht vereinigte die beiden Verfahren zu einem einzigen Urteil, da sie denselben Sachverhalt betrafen.

In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass die Frau sich in ihren Beschwerden nicht ausreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzte. Bezüglich der Verfügung vom Juni 2025 brachte sie lediglich vor, als juristische Laiin nicht gewusst zu haben, dass keine Wiedererwägung vorgesehen sei, und ersuchte wegen Mittellosigkeit um Erlass der Verfahrenskosten von 500 Franken. Ähnlich oberflächlich argumentierte sie gegen die Verfügung vom Mai 2025, indem sie nur ihre eigene Sichtweise darlegte, ohne konkret aufzuzeigen, worin die Bundesrechtsverletzung bestehen sollte.

Das Bundesgericht trat auf beide Beschwerden im vereinfachten Verfahren nicht ein, da sie die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht erfüllten. Die Gesuche der Frau um unentgeltliche Rechtspflege wurden wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerden abgewiesen. Die Gerichtskosten von 750 Franken wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Urteil verdeutlicht, dass auch Laien vor dem höchsten Schweizer Gericht die formalen Anforderungen an eine Beschwerde erfüllen müssen, insbesondere die Pflicht, sich konkret mit den Entscheidungsgründen der Vorinstanz auseinanderzusetzen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 7B_590/2025