Der in Portugal geborene und seit 2002 in der Schweiz lebende Mann hatte seine damalige Freundin zwischen Juni und November 2019 bei vier verschiedenen Gelegenheiten zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Dabei ignorierte er ihre verbalen und körperlichen Abwehrversuche, hielt ihr den Mund zu, ohrfeigte sie und fixierte sie mit seinem Körpergewicht. Die Taten ereigneten sich in einer Wohnwagen sowie im Zimmer des Mannes und waren Teil einer von Eifersucht, Besitzdenken und Gewalt geprägten Beziehung.
Das Kantonsgericht Waadt verurteilte den Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er sechs Monate absitzen muss. Zudem muss er seinem Opfer eine Genugtuung von 20'000 Franken zahlen. Der Verurteilte bestritt die Vorwürfe nicht vollständig – er räumte ein, manchmal gewalttätig gewesen zu sein und sexuelle Handlungen fortgesetzt zu haben, obwohl seine Freundin weinte oder ihn aufforderte aufzuhören.
Vor Bundesgericht verlangte der Mann eine psychiatrische Begutachtung, da er angeblich unter erheblichen geistigen Einschränkungen leide. Das Bundesgericht wies diese Forderung zurück, da während des gesamten Verfahrens keine ernsthaften Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit erkennbar waren. Weder hatte sein Verteidiger je Zweifel an seiner psychischen Gesundheit geäussert, noch wurden medizinische Belege für eine Beeinträchtigung vorgelegt. Die Verurteilung wegen Vergewaltigung wurde bestätigt, da der Mann durch sein Verhalten eindeutig Gewalt angewendet hatte, um seine damalige Freundin zum Geschlechtsverkehr zu zwingen.