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2025-10-23
Handyabo-Falle: Mann verliert 540 Franken durch vermeintlich harmloses SMS
Ein Handynutzer wurde Opfer eines kostenpflichtigen SMS-Abonnements und verlor dadurch 540 Franken. Das Bundesgericht hat nun seine Beschwerde abgewiesen und bestätigt, dass kein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegt.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Der Fall begann, als der Mann ein SMS erhielt mit dem Text: "Répondez OK au xxx pour recevoir votre contenu! Desabo: STOP au xxx. Hotline: +yyy. 3x5 CHF/semaine". Nachdem er mit "OK" geantwortet hatte, wurden ihm zwischen Oktober 2022 und August 2023 insgesamt 540 Franken für "Premium-SMS" in Rechnung gestellt. Der Mann erstattete daraufhin Strafanzeige gegen die verantwortliche Firma wegen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs. Die Staatsanwaltschaft Freiburg verweigerte jedoch die Eröffnung eines Strafverfahrens.

Das Bundesgericht bestätigte nun in seinem Urteil, dass kein Betrug im strafrechtlichen Sinne vorlag. Die Richter befanden, dass die Textnachricht zwar knapp formuliert war, aber dennoch klar und verständlich. Eine vernünftige und sorgfältige Person hätte verstehen können, dass mit der Antwort "OK" ein Abonnement abgeschlossen wird, das dreimal wöchentlich 5 Franken kostet. Die Angabe "3x5 CHF/semaine" sei trotz ihrer Positionierung am Ende der Nachricht eindeutig als Preis für den Abonnementdienst erkennbar gewesen.

Laut Gericht war das Vorgehen der Firma nicht arglistig im Sinne des Strafrechts. Es lag weder ein ausgeklügeltes Lügengebäude noch eine betrügerische Manipulation vor. Die Firma hatte keine falschen Angaben gemacht, sondern den Preis für das Abonnement transparent kommuniziert. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass der Betroffene den Zivilrechtsweg beschreiten müsse, wenn er eine Rückerstattung anstrebe. Die Beschwerde wurde abgewiesen und dem Mann wurden reduzierte Gerichtskosten von 1'200 Franken auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 7B_1210/2024