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2025-10-23
Sprengstoffprozess: Revisionsversuch nach Verurteilung scheitert
Ein Mann wollte seine Verurteilung wegen versuchter Sprengstoffbeschaffung durch das Bundesgericht revidieren lassen. Er scheiterte mit seiner Behauptung, wichtige Akten aus verdeckten Ermittlungen seien ihm vorenthalten worden.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch eines Mannes abgewiesen, der wegen des versuchten Erwerbs von Sprengstoff in Stuttgart verurteilt worden war. Der Verurteilte hatte behauptet, dass entscheidende Unterlagen zu verdeckten Ermittlungen der Australian Federal Police (AFP) im Verfahren nicht offengelegt worden seien, was sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. Insbesondere bemängelte er das Fehlen von Übergabeprotokollen und Einsatzdokumenten der australischen Ermittler.

Das Gericht stellte klar, dass der Mann keine neuen Beweismittel vorgelegt hatte, die einen Freispruch oder eine mildere Strafe rechtfertigen würden. Die eingereichten Dokumente bezogen sich auf einen anderen Tatvorwurf – die versuchte Beschaffung einer Waffe mit Schalldämpfer – von dem er bereits freigesprochen worden war. Zudem hatte der Verurteilte die Rechtmässigkeit der verdeckten Ermittlungen bereits im ursprünglichen Verfahren angezweifelt, und die Vorinstanzen hatten diese Einwände damals bereits geprüft und zurückgewiesen.

Das Bundesgericht betonte, dass eine Revision nicht dazu diene, rechtskräftige Entscheide jederzeit in Frage zu stellen oder frühere prozessuale Versäumnisse zu beheben. Der Verurteilte habe nicht konkret aufgezeigt, inwiefern ihm angeblich fehlende Akten massgeblich entlasten würden. Die blosse Behauptung, dass möglicherweise Beweise fehlen könnten, genüge nicht für eine erfolgreiche Revision. Auch die erneut vorgebrachte Rüge, wonach die verdeckten Ermittler ihn übermässig zur Tat angestiftet hätten, war bereits im Hauptverfahren geprüft und verworfen worden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 6F_24/2025