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2025-10-23
Verwechslung bei Rundfunkgebühren: Mann wehrt sich gegen Verfahren
Ein Mann scheitert mit seiner Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Streit um unbezahlte Radio- und Fernsehgebühren. Das Bundesgericht tritt auf seine unzureichend begründete Eingabe nicht ein und verweist den Fall zurück ans Bundesverwaltungsgericht.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Die Serafe AG leitete im September 2023 gegen einen Mann eine Betreibung über 1.573,35 Franken ein, weil er die Radio- und Fernsehgebühren für mehrere Jahre nicht bezahlt hatte. Nachdem der Mann Rechtsvorschlag erhoben hatte, stellte Serafe mit Verfügung den Bestand der Forderung fest. Seine Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) abgewiesen, woraufhin er sich an das Bundesverwaltungsgericht wandte.

Das Bundesverwaltungsgericht forderte vom Mann einen Kostenvorschuss von 1.000 Franken und interpretierte sein nachfolgendes Schreiben als Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Da er jedoch das erforderliche Formular zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse nicht einreichte, wies das Gericht dieses Gesuch ab und setzte eine neue Frist zur Leistung des Kostenvorschusses. Der Mann erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht mit dem Antrag festzustellen, dass er nie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt habe.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie keine hinreichende Begründung enthielt. Der Mann setzte sich in seiner Eingabe nicht mit den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts auseinander. Seine teils schwer verständlichen Ausführungen zu Themen wie "Brain Hacking" oder "Missbrauch der Infrastruktur" hatten keinen erkennbaren Zusammenhang mit der angefochtenen Zwischenverfügung. Zudem war unklar, inwiefern er durch die Ablehnung eines Gesuchs, das er nach eigenen Angaben gar nicht gestellt hatte, überhaupt beschwert sein könnte. Das Bundesgericht verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten und überließ es dem Bundesverwaltungsgericht, dem Mann eine neue Frist zur Leistung des Kostenvorschusses anzusetzen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 9C_423/2025