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2025-10-23
Revision chancenlos: Mann scheitert mit Beschwerde am Bundesgericht
Ein Thurgauer Bürger versuchte vergeblich, gegen ein Bundesgerichtsurteil vorzugehen. Seine mangelhafte Begründung des Revisionsgesuchs führte zu einem direkten Scheitern ohne weitere Prüfung.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch gegen sein eigenes Urteil vom 29. Juli 2025 abgelehnt. Der Gesuchsteller hatte zuvor erfolglos gegen einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts Beschwerde eingelegt, auf die das Bundesgericht nicht eintrat. Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Daraufhin versuchte der Mann, mit verschiedenen Eingaben gegen diese Entscheidungen vorzugehen.

Das Gericht stellte klar, dass Bundesgerichtsurteile am Tag ihrer Ausfällung rechtskräftig werden und grundsätzlich nicht mehr überprüfbar sind. Eine Revision ist nur unter den in den Artikeln 121-123 des Bundesgerichtsgesetzes abschließend aufgeführten Gründen möglich. Der Gesuchsteller berief sich zwar auf diese Bestimmungen, legte aber nicht konkret dar, welche seiner Anträge unbeurteilt geblieben sein sollen oder welche erheblichen Tatsachen nicht berücksichtigt wurden.

Da das Revisionsgesuch nicht rechtsgenügend begründet war, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Auch das erneute Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil das Revisionsbegehren von vornherein aussichtslos erschien. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Gesuchsteller auferlegt. Der Fall verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Begründung von Revisionsgesuchen gegen Bundesgerichtsurteile und zeigt die Grenzen der Anfechtbarkeit höchstrichterlicher Entscheidungen auf.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 4F_31/2025