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2025-10-23
Illegales Autorennen: Videos auf fremdem Handy überführen Raser
Ein Mann wurde durch Videoaufnahmen auf dem Smartphone seines Rennpartners überführt. Das Bundesgericht bestätigt, dass solche Zufallsfunde als Beweismittel vollständig verwertbar sind.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen eines illegalen Autorennens und Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurde. Der Mann hatte mit seinem Audi S4 Avant Quattro auf einer Landstraße ein nicht bewilligtes Rennen gegen einen anderen Fahrer ausgetragen und dabei massiv die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten. Zudem fuhr er über einen längeren Zeitraum einen Lastwagen ohne den erforderlichen Führerausweis.

Entscheidend für die Verurteilung waren Videos, die auf dem Mobiltelefon seines Rennpartners gefunden wurden. Diese zeigten, wie der Mann vor seinem Auto posierte, einstieg und anschließend das Rennen fuhr. Das Gericht wertete es als weiteres belastendes Indiz, dass der Verurteilte Halter des betreffenden Fahrzeugs war. Die Aufnahmen wurden im Rahmen eines anderen Strafverfahrens als sogenannte "Zufallsfunde" entdeckt.

Das Bundesgericht bestätigte, dass solche Zufallsfunde nach Artikel 243 der Strafprozessordnung ohne Einschränkung als Beweismittel verwendet werden dürfen, sofern die ursprüngliche Durchsuchung rechtmäßig war. Es handelte sich nicht um eine unzulässige "Fishing Expedition", bei der aufs Geratewohl Beweisaufnahmen getätigt werden. Die Richter betonten, dass die Videosequenzen zu einem fließenden Film zusammengeschnitten wurden und es keine Hinweise auf einen Fahrerwechsel oder nachträgliche inhaltliche Manipulationen gab. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 6B_337/2025