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2025-10-23
Drogenhelfer stellt Wohnung für 6 Kilo Heroin bereit
Ein Mann, der seine Wohnung für die Lagerung und Verarbeitung von Heroin zur Verfügung stellte, muss für 54 Monate ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil gegen den Logistiker einer internationalen Drogenbande.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen Gehilfenschaft zu qualifizierten Betäubungsmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte seine Wohnung einer professionell organisierten Drogenbande zur Verfügung gestellt, die dort insgesamt rund 6 Kilogramm reines Heroin lagerte, streckte und portionierte. Für seine Dienste sollte er eine Entschädigung erhalten, die über seiner regulären Miete lag.

In seiner Beschwerde hatte der Mann eine Reduzierung der Strafe auf 10 Monate gefordert, die zudem bedingt ausgesprochen werden sollte. Er bestritt unter anderem, dass er von der enormen Menge der Drogen gewusst habe und dass er an der Entsorgung von deliktspezifischen Abfällen beteiligt gewesen sei. Das Bundesgericht wies diese Darstellung zurück und bezeichnete seine Ausführungen als unzulässige "appellatorische Kritik" am Urteil der Vorinstanz.

Das Gericht bestätigte die Strafzumessung des Obergerichts als angemessen. Es hielt fest, dass die hohe Drogenmenge und die Beteiligung an einer professionellen Bande verschuldenserhöhend zu bewerten seien, auch wenn der Mann selbst nicht Teil der Bande war und nur als Gehilfe handelte. Seine untergeordnete Stellung in der Hierarchie und sein nur eventualvorsätzliches Handeln bezüglich der Drogenmenge wurden bereits strafmildernd berücksichtigt.

Die Richter in Lausanne befanden, dass die Vorinstanz den Sachverhalt korrekt festgestellt und die Beweise nicht willkürlich gewürdigt hatte. Der Verurteilte habe nicht nur seine Wohnung zur Verfügung gestellt, sondern sei auch in geringem Maße in die Arbeitsteilung involviert gewesen, indem er Einkäufe erledigte und bei der Entsorgung half. Bei der Menge von 6 Kilogramm reinem Heroin sei eine bedingte oder teilbedingte Strafe nicht mehr möglich.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 6B_410/2025