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2025-10-23
Lehrer erhält nach 15 Jahren doch noch Unfallrente
Ein Sekundarlehrer, der 2010 beim Radfahren verunfallte, hat nach langem Rechtsstreit eine Invalidenrente erstritten. Das Bundesgericht korrigierte die Berechnung seines möglichen Zusatzeinkommens als Fitnesstrainer.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Ein Sekundarlehrer, der 2010 bei einer Kollision mit seinem Rennrad ein leichtes Schädelhirntrauma erlitten hatte, bekommt nun doch eine Invalidenrente. Nach einem fünfzehn Jahre dauernden Rechtsstreit hat das Bundesgericht entschieden, dass der Mann Anspruch auf eine 10-prozentige Invalidenrente hat. Die Visana Versicherungen AG hatte zunächst Heilungskosten und Taggelder bezahlt, diese jedoch 2020 eingestellt und einen Rentenanspruch verneint, da sie den Invaliditätsgrad auf lediglich 2 Prozent schätzte.

Unbestritten war, dass der Verunfallte in seinem Hauptberuf als Sekundarlehrer noch zu 82,5 Prozent arbeitsfähig ist. Strittig war hingegen, wie viel er in einer körperlichen Nebentätigkeit im Umfang von 17,5 Prozent noch verdienen könnte. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden hatte basierend auf dem möglichen Verdienst als Fitnesstrainer einen Invaliditätsgrad von 9 Prozent berechnet – knapp unter der rentenberechtigenden Grenze von 10 Prozent.

Das Bundesgericht korrigierte diese Berechnung. Es berücksichtigte, dass der Mann zwar keine spezifische Ausbildung als Fitnesstrainer hat, aber über einen grossen Erfahrungsschatz im Sport verfügt und als Lehrer didaktische Fähigkeiten mitbringt. Für die Berechnung zog es die Lohnstrukturerhebung heran und ordnete die Tätigkeit der Kategorie "Sport und Erholung" zu. Dadurch ergab sich ein Invaliditätsgrad von 9,6 Prozent, der auf 10 Prozent aufgerundet wurde. Die Versicherung muss nun rückwirkend ab Mai 2020 eine entsprechende Rente auszahlen und die Gerichtskosten tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 8C_618/2024