Ein 26-jähriger Libyer, der seit seinem elften Lebensjahr in der Schweiz lebt, muss das Land für acht Jahre verlassen. Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil die vom Zürcher Obergericht angeordnete Landesverweisung. Der Mann wurde wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt.
In einem Fall hatte der Verurteilte einem Mann einen Plastiksack mit alkoholischen Getränken entrissen und dessen Kollegen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend fuchtelte er mit einem Messer vor dem Gesicht des Opfers herum und verletzte es im Gesicht. Bei einem anderen Vorfall trat er mehrfach mit voller Wucht auf einen wehrlosen Mann am Boden ein. Das Bundesgericht wertete diese Taten als schwerwiegend und attestierte dem Mann eine hohe Rückfallgefahr für weitere Gewaltdelikte.
Die Richter berücksichtigten zwar, dass der Mann seit seiner Kindheit in der Schweiz lebt, fließend Deutsch spricht und hier sein soziales Umfeld hat. Diese privaten Interessen würden jedoch vom öffentlichen Interesse an der Landesverweisung deutlich überwogen. Der Mann sei weder beruflich noch sozial integriert und verfüge über keine Ausbildung. Zudem habe er zwischen 2015 und 2021 bereits neun Vorstrafen angesammelt. Seine Befürchtung, in Libyen verfolgt zu werden, erachtete das Gericht als nicht glaubhaft. Als junger, gesunder Mann, der Arabisch spreche und mit der libyschen Kultur vertraut sei, sei ihm eine Rückkehr zumutbar.