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2025-10-23
Genfer Strafgefangener kämpft vergeblich für frühere Haftlockerung
Ein zu sechs Jahren Haft verurteilter Mann wollte vorzeitig in den regulären Strafvollzug überführt werden. Das Bundesgericht lehnte sein Begehren ab, da die Gefahr der Beeinflussung von Zeugen zu groß sei.
Urteil publiziert am: 2025-10-23

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines in Genf inhaftierten Mannes abgewiesen, der einen vorzeitigen Strafvollzug anstrebte. Der Mann wurde vom Genfer Strafgericht wegen Anstiftung zu versuchter Erpressung und Nötigung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und legte gegen Teile des Urteils Berufung ein. Während des laufenden Berufungsverfahrens beantragte er, bereits in den regulären Strafvollzug überführt zu werden, statt in Sicherheitshaft zu bleiben.

Das Gericht begründete die Ablehnung hauptsächlich mit der bestehenden Kollusionsgefahr. Die Verurteilung des Mannes basierte wesentlich auf den Aussagen eines Mitbeschuldigten, der angab, unter Druck gesetzt worden zu sein und Vergeltungsmaßnahmen zu fürchten. Zudem gab es bereits Versuche eines anderen Mitbeschuldigten, aus der Haft heraus Kontakt zum Verurteilten aufzunehmen, um Aussagen abzustimmen. In dieser "Aussage-gegen-Aussage"-Situation müsse verhindert werden, dass der Mann Zeugen beeinflussen könne.

Seit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2024 ist ein vorzeitiger Strafvollzug nur noch möglich, wenn der reguläre Vollzug ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann. Bei Kollusionsgefahr ist dies nicht der Fall, da besondere Überwachungsmaßnahmen nötig wären. Das Bundesgericht betonte, dass die vom Beschwerdeführer selbst vorgeschlagenen Einschränkungen – wie die Überwachung seiner Telefongespräche – bereits zeigten, dass ein regulärer Vollzug nicht möglich sei. Anders als bei Flucht- oder Wiederholungsgefahr könnten die Vollzugsbehörden Kollusionsgefahren kaum wirksam begegnen, da ihnen die detaillierte Kenntnis der Ermittlungsakten fehle.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-23
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Urteilsnummer: 7B_791/2025