Die Genfer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 23-jährigen Togolesen wegen einer Reihe von Straftaten, darunter Betrug, Hehlerei, Urkundenfälschung und Identitätsmissbrauch. Der Mann soll gestohlene Ausweise beschafft und eine Komplizin angewiesen haben, damit Luxusautos zu mieten. Diese Fahrzeuge wurden für sogenannte "Falsobanco"-Betrügereien verwendet, bei denen sich Täter als Bankmitarbeiter oder Polizisten ausgeben. Bei einer der Taten entstand ein Schaden von über 33.000 Franken. Zudem wurden Mietwagen unterschlagen, wobei ein Mercedes nach Frankreich verbracht und dort illegal verkauft wurde.
Der Beschuldigte wurde im April 2025 verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Seine Beschwerde gegen die Haftverlängerung wies das Bundesgericht nun ab. Die Richter sahen ausreichende Verdachtsmomente aufgrund belastender Zeugenaussagen und Beweismittel, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, darunter zahlreiche Mobiltelefone und Bankkarten von Betrugsopfern. Besonders die Aussagen einer Komplizin, die den Mann schwer belastet, wurden als glaubwürdig eingestuft.
Das Gericht bestätigte zudem die Kollusionsgefahr als Haftgrund. Es bestehe die begründete Sorge, dass der Mann bei einer Freilassung versuchen könnte, Zeugen zu beeinflussen oder Beweismittel zu manipulieren. Die laufenden Ermittlungen, insbesondere die Auswertung beschlagnahmter Geräte, könnten weitere Beteiligte und möglicherweise zusätzliche Straftaten aufdecken. Die vom Beschuldigten vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen wie Meldeauflagen oder Kontaktverbote wurden als unzureichend abgelehnt, um diese Gefahr zu bannen.