Das Bundesgericht hat die sofortige Freilassung eines Mannes angeordnet, der seit Februar 2025 in Untersuchungshaft sass. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Restaurant-Geschäft vorgetäuscht und einen Sportwetten-Terminal manipuliert zu haben, wodurch er illegal Voucher im Wert von 483'000 Franken generierte. Mit Hilfe von Komplizen soll er diese Gutscheine gegen Bargeld eingetauscht oder für Sportwetten verwendet haben. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf über 250'000 Franken.
Die kantonalen Behörden hatten die Untersuchungshaft mehrfach verlängert und begründeten dies mit Flucht- und Kollusionsgefahr. Das Bundesgericht widersprach dieser Einschätzung deutlich. Bei der angeblichen Kollusionsgefahr bemängelten die Richter, dass die Staatsanwaltschaft seit Monaten keine der mutmaßlichen Mittäter vernommen hatte. Die bloß theoretische Möglichkeit, dass der Mann Zeugen beeinflussen könnte, reiche für eine Haftverlängerung nicht aus.
Auch eine Fluchtgefahr verneinte das Gericht. Obwohl der Mann libanesischer Staatsangehöriger ist, sprechen seine zwanzigjährige Aufenthaltsdauer in der Schweiz, seine familiären Bindungen und seine Geschäftstätigkeit klar gegen eine Fluchtabsicht. Die Richter betonten, dass weder seine finanzielle Situation noch die möglicherweise hohe Strafe automatisch eine Fluchtgefahr begründen. Die vom Kanton Bern als belastend gewertete Aussage des Mannes über einen "Neustart" könne ebenso gut bedeuten, dass er sich dem Verfahren stellen wolle, um danach neu zu beginnen.