Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-10-24
Millionenbonus für Manager: Gericht muss neu entscheiden
Ein Kadermitarbeiter kämpft vor Gericht um seinen Bonus von 1,5 Millionen Franken, der ihm vom Verwaltungsrat zugesprochen wurde. Das Bundesgericht gibt ihm nun recht und rügt das Genfer Kantonsgericht für einen Verfahrensfehler.
Urteil publiziert am: 2025-10-24

Seit 1998 ist ein Manager Verwaltungsratspräsident eines Unternehmens in Genf, das inzwischen in Liquidation ist. Im September 2015 bewilligte der Verwaltungsrat dem Manager einen Bonus von 1,5 Millionen Franken – allerdings nur dank seiner eigenen ausschlaggebenden Stimme als Präsident gegen den Willen des zweiten Verwaltungsratsmitglieds. Nach mehreren Monaten ohne Lohnzahlung klagte der Manager 2022 auf Auszahlung des Bonus und weiterer ausstehender Beträge.

Das Genfer Arbeitsgericht sprach ihm zwar ausstehende Löhne zu, lehnte aber die Bonuszahlung ab. Das Kantonsgericht wies seine Berufung ebenfalls ab, allerdings mit einer neuen Begründung: Es stützte sich auf ein Verwaltungsratsprotokoll vom Dezember 2016, wonach die Bonuszahlung an die Bedingung geknüpft war, dass bestimmte Wertpapiere verkauft oder zurückbezahlt werden müssten. Da der Manager nicht behauptet und bewiesen habe, dass diese Bedingung erfüllt sei, bestehe kein Anspruch.

Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid nun auf. Es rügt, dass das Kantonsgericht die sogenannte Verhandlungsmaxime verletzt habe, indem es von sich aus eine Bedingung berücksichtigte, die keine der Parteien im Verfahren erwähnt hatte. Zudem hätte es Sache des Unternehmens sein müssen, diese aufschiebende Bedingung als Hinderungsgrund geltend zu machen – nicht Sache des Klägers, deren Erfüllung zu beweisen. Der Fall geht nun zur Neubeurteilung zurück ans Kantonsgericht, das die umstrittene Bedingung nicht berücksichtigen darf.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-24
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_610/2024