Der Fall des jungen Brasilianers, der im Alter von 17 Jahren ohne Visum in die Schweiz eingereist war, beschäftigte mehrere Instanzen. Nach fast vier Jahren illegalem Aufenthalt beantragte er 2023 eine Härtefallbewilligung, um eine Lehre beginnen zu können. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft lehnte sein Gesuch ab und verfügte seine Wegweisung. Sowohl der Regierungsrat als auch das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigten diesen Entscheid.
In seiner Beschwerde ans Bundesgericht rügte der Mann verschiedene Verfahrensmängel. Er kritisierte unter anderem, dass das Kantonsgericht keine öffentliche Urteilsberatung durchgeführt habe, dass zwei am Verfahren beteiligte Personen befangen gewesen seien und dass ihm das rechtliche Gehör verweigert worden sei. Zudem beanstandete er die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege durch die Vorinstanz.
Das Bundesgericht wies sämtliche Rügen ab. Es stellte klar, dass die Verfassung keine öffentliche Urteilsberatung garantiere und die bloße Mitwirkung an einem Zwischenentscheid keinen Anschein der Befangenheit erwecke. Auch habe die Vorinstanz das rechtliche Gehör nicht verletzt, indem sie eine Rechtsnorm anders auslegte als vom Beschwerdeführer gewünscht. Die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege sei angesichts der Aussichtslosigkeit des Verfahrens gerechtfertigt gewesen, da selbst bei Erfüllen aller Voraussetzungen kein Anspruch auf eine Härtefallbewilligung bestehe. Der junge Mann muss nun die Schweiz verlassen und die Gerichtskosten tragen.