Ein französischer Angehöriger der Fahrenden muss wegen Betrugs ins Gefängnis, nachdem er einen älteren Mann um über 80'000 Franken gebracht hatte. Zwischen Juni 2010 und Juni 2011 hatte der Verurteilte den damals 83-jährigen Rentner dazu gebracht, ihm in mehreren Tranchen Geld zu leihen. Er versprach die Rückzahlung, obwohl er von Anfang an wusste, dass er das Geld nicht zurückgeben würde. Nach den letzten Zahlungen brach der Mann den Kontakt zum Rentner ab und reagierte nicht mehr auf dessen Anrufe.
Die Waadtländer Berufungskammer verurteilte den Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre und einer Geldstrafe von 2'000 Franken. Als Bedingung für die bedingte Strafe muss er monatlich 500 Franken an die Erben des inzwischen verstorbenen Rentners zahlen. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil und wies die Beschwerde des Verurteilten vollumfänglich ab. Es stellte fest, dass ein arglistiger Betrug vorlag, da der Mann gezielt eine Vertrauensbeziehung zum einsamen Rentner aufgebaut hatte.
Besonders verwerflich an der Tat war, dass der Verurteilte die Einsamkeit und Verletzlichkeit des Rentners ausnutzte. Der ältere Mann hatte seinen Sohn verloren und war sehr allein. Der Betrüger nannte ihn "Papa" und erzählte ihm von seinem angeblichen Unglück, was beim hilfsbereiten Rentner Mitleid auslöste. Obwohl der Rentner geistig gesund war, hatte der Betrüger ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, das den älteren Mann davon abhielt, die nötigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Trotz mehrfacher Gelegenheit hat der Verurteilte in über zehn Jahren keinen einzigen Franken zurückbezahlt.